Hausordnung

1. Allgemeines und Grundsätzliches

Die Hausordnung dient im Wesentlichen dazu, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und jedem Mitglied angemessene Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.

Die Hausordnung legt grundsätzliche Verhaltensanforderungen und Schutzmaßnahmen für einen sicheren Betrieb fest. Diese Festlegungen, die mündlichen Anweisungen der Verantwortlichen sowie die Anweisungen Sachkundiger sind zu befolgen. Andernfalls kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Jede Person, die die Räumlichkeiten der Pioniergarage betritt, erkennt die Hausordnung an und richtet das eigene Verhalten danach aus.

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Pioniergarage erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die Mitglieder haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden.

Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot sowie Zutrittsverbot für Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Essen und Trinken sowie die Lagerung von Lebensmitteln sind im gesamten Werkstattbereich verboten.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

2. Zutritt und Berechtigungen

Die Räumlichkeiten, insbesondere die Werkstätte, kann ausschließlich von registrierten Mitgliedern zu den Öffnungszeiten gemäß der individuell gebuchten Mitgliedspakete genutzt werden. Das Mitglied muss zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten Mitglied werden.

Die Benutzungsrechte sind außerdem aus Sicherheitsgründen eingeschränkt, alle mit dem roten „E“ gekennzeichneten Geräte (siehe Punkt 6) dürfen von dieser Mitgliedergruppe nur unter Aufsicht von Werkstattpersonal benutzt werden.

Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen und dürfen bestimmte gekennzeichnete Bereiche bzw. Geräte der Pioniergarage Salzburg nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten bzw. benutzen.

Eine Benutzung der Maschinen, Werkzeuge und Gerätschaften ist Minderjährigen nur unter Aufsicht und Haftungsübernahme eines/einer Erziehungsberechtigten gestattet. Etwaige Altersbeschränkungen und/oder Begleitpflichten durch Erziehungsberechtigte bei bestimmten Kursen sind in den jeweiligen Kursinformationen enthalten.

Die Verpflichtung zur Sicherheitseinweisung vor Betreten der Pioniergarage gilt auch und in besonderem Maß für diese minderjährigen Personen.

Besucher:innen und sonstige nicht unterwiesene Personen, die die Werkstatt betreten wollen, melden sich zuerst beim Frontdesk oder beim Werkstättenpersonal. Anwesende (unterwiesene) Mitglieder achten darauf, dass sich oben genannte Personen nicht in den Gefahrenbereich von Maschinen oder in andere Arbeitsbereiche mit Gefährdungen begeben.

Alleinarbeit in der Pioniergarage Salzburg ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Maschinen mit Berechtigungskontrolle können erst nach der Teilnahme an einer zusätzlichen speziellen Maschinen-Sicherheits-Unterweisung (MSU) an der entsprechenden Maschine, mit anschließendem positiv absolvierten praktischen und theoretischen Eignungstest verwendet werden. Bei positiver Absolvierung erfolgt die Freigabe der Membercard im Berechtigungssystem. Eine unzulässige Maschinennutzung oder die Manipulation des Zugangssystems führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft.

Auch Maschinen und Werkzeuge, die nicht über das Berechtigungssystem angeschlossen sind, sind gewissenhaft und mit Vorsicht zu nutzen. Schriftliche Bedienungs- und Sicherheitshinweise an den Werkzeugen und Maschinen sind unbedingt einzuhalten.

3. Sicherheit, Betriebsanweisungen (BA), Datenblätter, Aushänge

Die Pioniergarage beinhaltet ein umfangreiches und stetig wachsendes Angebot an elektrisch betriebenen Maschinen, die auch große Verletzungsgefahren mit sich bringen. Außerdem reagieren einige Maschinen sehr empfindlich auf unsachgemäße Benutzung. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen für Maschinen und Geräte sowie für besondere Arbeitsplätze sind unbedingt zu befolgen. Alle schriftlichen Anweisungen sind jederzeit in der Werkstatt zugänglich. Weitere Festlegungen sind den Aushängen zu entnehmen.

Alle Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

 4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen vom zuständigen Werkstattpersonal einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch das Werkstattpersonal und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

Die Benutzung von elektrisch betriebenen Maschinen ist nur gestattet, wenn sich mindestens eine weitere Person im Raum befindet. Die Gefährdungsmöglichkeiten bei Alleinarbeit außerhalb von Ruf- und Sichtweite sind sonst zu groß.

Aus Sicherheitsgründen ist in der Werkstatt geeignete Kleidung (festes Schuhwerk, enganliegende Kleidung, lange Haare zusammengebunden), bei entsprechenden Tätigkeiten persönliche Schutzausrüstung (Augenbrille, Gehörschutz) zu tragen. Das Tragen von Schmuck z. B. Ketten, Ringen, Armbänder sowie von Krawatten, Halstüchern und Schals ist beim Arbeiten an Geräten verboten.

Das Tragen von Handschuhen ist an Maschinen mit umlaufender Arbeitsspindel verboten. Tragen Sie im Lärmbereich die bereitgestellten Gehörschutzmittel (Kopfhörer, Stöpsel oder Kapseln). Jede Benutzung der Maschinen erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Mitglied muss immer entsprechende PSA (Persönliche Schutzausrüstung) tragen, die entweder selbst mitgebracht oder in der Pioniergarage käuflich erworben wird. Welche PSA für welche Maschinen vorgeschrieben ist, lernt das Mitglied in den Maschinen-Sicherheits-Unterweisungen (MSU). Jede Benutzung der Maschinen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied ist für die Beschaffung der Arbeitsbekleidung und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) selbst verantwortlich. Ein Anspruch darauf, dass Bekleidung und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) durch die Pioniergarage zur Verfügung gestellt wird, besteht nicht.

Maschinen dürfen nur zur ihrer bestimmungsgemäßen Funktion benutzt bzw. verwendet werden. Die Geräte sind vor Inbetriebnahme auf die richtige Einstellung und das Vorhandensein von Schutzeinrichtungen zu prüfen. Machen Sie eine Funktionskontrolle aller Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, bevor Sie die Arbeit aufnehmen.

Sicherheits- und Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder außer Betrieb genommen werden. Einrichten, Beheben von Störungen und Instandsetzen darf nur vom Werkstattpersonal durchgeführt werden. Setz bei allen Nebentätigkeiten, wie z. B. Werkzeugwechsel, Messen, Putzen die Maschine still. Stell den Hauptschalter unbedingt auf Null bzw. zieh den Stecker vom Stromnetz und warte den Stillstand der Maschine ab.

Benutze nur einwandfreies und geeignetes Handwerkszeug für alle an der Maschine erforderlichen Arbeiten.

Wenn die Funktion eines Gerätes nicht mehr tadellos ist, muss dies dem Werkstattpersonal umgehend mitgeteilt werden, das betroffene Gerät ist außerdem sofort zu kennzeichnen. Eigenmächtige Reparaturen sind zu unterlassen.

Zur Vermeidung von Unfallgefahren ist die ungehinderte Begehbarkeit der Wege und der Bedienplätze an Maschinen und sonstigen Arbeitsständen zu gewährleisten. Behinderungen durch Material, Abfälle, auslaufende Flüssigkeiten usw. sind umgehend zu beseitigen.

Der Umfang von Projekten ist den Werkstattbedingungen anzupassen, so dass die geltenden Arbeits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Insbesondere sind Feuerlöscher, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege freizuhalten, Sicherheitsabstände einzuhalten sowie Werkstatthöhe und –tiefe zu beachten.

5. Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind wichtige Voraussetzungen für sicheres Arbeiten. Halte deshalb den Boden frei von Verunreinigung. Lege Werkstücke/Werkzeuge so ab, dass keine Gefahren für dich und andere entstehen.

Der Arbeitsplatz ist vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Gegebenenfalls muss eine Unterlage wie beispielsweise ein Karton unterlegt werden. Farbe und Ähnliches sollte nicht mit dem Mobiliar in Kontakt kommen. Die Verwendung von Werkstoffen mit Gips und Zement ist untersagt. An den Maschinen dürfen nur die vorgesehenen Materialien bearbeitet werden.

Arbeitsplätze und die nähere Umgebung sind nach dem Arbeiten aufzuräumen und zu säubern (Besen, Sauger etc.) die Maschinen und Werkzeuge sind zu reinigen und vollständig an ihren Bestimmungsplatz zu bringen. Als Richtlinie gilt, den Arbeitsplatz sauberer zu verlassen, als man ihn vorgefunden hat. Es wird größter Wert auf die Einhaltung dieser Bestimmungen gelegt. Bei wiederholtem Verstoß kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Private Materialien und Projekte sind nach der Bearbeitung wieder mitzunehmen.

Für die Lagerung von Material und persönlichen Gegenständen gibt es eigene versperrbare Member-Boxen, die auf Monatsbasis gemietet werden können. Die Zuteilung erfolgt durch das Werkstätten Personal.

Die Boxen können für eine abgesprochene Laufzeit gemietet werden. Nach Ablauf der vereinbarten und bezahlten Zeit ist das Personal der Pioniergarage Salzburg jederzeit berechtigt, die verschlossenen Boxen zu öffnen und ggf. noch enthaltene Sachen zu entfernen. Die Boxen sind nicht zur Verwahrung von Wertgegenständen und verderblichen Waren geeignet.

Die Pioniergarage ist nicht zur Verwahrung oder Aufbewahrung von Sachen verpflichtet, die das Mitglied nach Ablauf der vereinbarten Zeit in einer Box zurücklässt. Die Nutzung der Boxen erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Mitglieds.

Eine Haftung der Pioniergarage für die in den Boxen gelagerten Sachen wird ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Pioniergarage, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ist ein Arbeitsplatz unaufgeräumt und der letzte Nutzer nicht mehr vor Ort, steht es dem Nachfolger zu, alles in eine „Aufräum-Kiste“ zu packen. Der Inhalt dieser Kiste wird zum Monatsende entsorgt, falls er davor nicht abgeholt wird.

Alle Bereiche, die Projekt- und Workshopräume und das WC sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.

Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen. Müll wird entsprechend in den dazu vorgesehenen Abfalleimern entsorgt. Für nicht sachgerecht entsorgte Unterlagen und Materialien haftet das Mitglied selbst.

6. Maschinen-Sicherheits-Unterweisungen (MSU)

Die mit dem “E” Symbol gekennzeichneten Maschinen, Geräte und Werkzeuge dürfen nur nach entsprechender gesonderter Unterweisung und positiv absolviertem Eignungstest genutzt werden, auch wenn sie nicht mit einer elektronischen Berechtigungskontrolle ausgestattet sind.

Für alle übrigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge findet zu Beginn der Mitgliedschaft eine Allgemeine-Sicherheits-Unterweisung (ASU) statt.

Eine Auflistung der Maschinen, Geräte und Werkzeuge, welche der elektronischen Berechtigungskontrolle und Unterweisungspflicht unterliegen, findet sich als Aushang in der Werkstätte Die Liste wird ständig ergänzt und aktualisiert. Dieser Liste sind auch die jeweiligen Zuständigkeiten/Ansprechpartner:innen und Eignungstests zu entnehmen.

7. Sachgerechte Entsorgung

Jedes Mitglied ist für den eigenen Abfall und dessen Entsorgung selbst verantwortlich.

Die Abfälle sind getrennt nach Papier, Kunststoff und Restmüll in den gekennzeichneten Containern zu entsorgen.

Loser Schmutz ist mit den dafür vorgesehenen Besen und Staubsaugern zu entfernen.

Kleine Mengen Wertstoff- und Biomüll dürfen in den markierten Tonnen der Pioniergarage entsorgt werden. Alle anderen Abfälle insbesondere Sondermüll und Gefahrenstoffen müssen auf eigene Verantwortung und fachgerecht entsorgt werden.

8. Unbestimmte Gefahren

Treten in einem nicht auszuschließenden Einzelfall möglicherweise unvermutete (neue) Gefährdungen auf, die nicht mit einfachen Mitteln eigenständig beseitigt werden können, ist die Arbeit umgehend einzustellen bzw. sofort zu unterbrechen. Umgehend ist das Werkstattpersonal zu informieren.

Die Beseitigung eines gefährlichen Zustandes hat unter Eigenschutz zu erfolgen. Im Gefahrenbereich anwesende Personen sind zu warnen, der Gefahrenbereich ist zu sichern und abzusperren.

Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren – hier insbesondere von Staubexplosionen sowie zur Verringerung von Staubemissionen und gesundheitsschädlichen Gasen sowie zur Reinhaltung der Werkstätten ist das Lackieren nur in dem dafür vorgesehenen Lackierraum mit dem zur Verfügung gestellten Material erlaubt.